Das künstliche Hüftgelenk

Arthrose und ihre Entstehung

Als Arthrose wird der Verschleiß von Gelenkflächen bezeichnet. Der Gelenkknorpel ist abgenutzt und es kommt zu Schmerzen, Entzündungen, Ergussbildung und Schwellung des betroffenen Gelenkes. Neben dem altersbedingten Verschleiß sind Fehlstellungen, Fehl- und Überbelastungen, Entzündungen und vorausgegangene Verletzungen des Gelenkes mögliche Ursachen für die Entstehung einer Arthrose. Auf Grund auftretender Schmerzen, anfangs bei Belastung, später auch in Ruhe, wird eine Schonhaltung eingenommen, die eine Bewegungseinschränkung nach sich ziehen und im Verlauf sogar die Schmerzen verstärken kann. Können die im Verlauf für den Patienten unerträglich werdenden Schmerzen durch nichtoperative Therapien nicht beseitigt oder ausreichend gelindert werden, sollte der Ersatz des betroffenen Gelenkes durch ein Kunstgelenk in Betracht gezogen werden.

Das gesunde Hüftgelenk

Das Hüftgelenk ist das am meisten beanspruchte Gelenk im menschlichen Körper, es ist an fast jeder Bewegung beteiligt. Das Hüftgelenk besteht aus dem langen Oberschenkelknochen (Femur) mit seinem Hüftkopf, der eine Kugelform hat und der Hüftpfanne (Azetabulum). Der Hüftkopf und die Hüftpfanne haben einen Knorpelüberzug. Getränkt mit einer viskösen Flüssigkeit, der so genannten Gelenkschmiere, funktioniert der Knorpel wie ein gut geschmiertes Lager. Er hält die Knochen des Hüftgelenkes voneinander getrennt und sorgt so für eine nahezu reibungslose Bewegung ohne Schmerzen.

Die Hüftgelenkarthrose (Koxarthrose)

Das Hüftgelenk kann von verschiedenen Erkrankungen betroffen sein. Einige können die Entstehung einer Hüftgelenkarthrose, auch Koxarthrose genannt, sogar begünstigen. Hierzu zählen: Das Engesyndrom im Hüftgelenk (femoro-acetabuläres Impingement – FAI), das Nockenwellenimpingement (CAM-Impingement) und das Kneifzangenimpingement (Pincer-Impingement). Bei einem an Arthrose erkrankten Hüftgelenk wird der Knorpelüberzug am Hüftkopf und der Hüftpfanne immer dünner. Wenn der Überzug vollständig aufgebraucht ist, reiben die Knochen des Femurkopfes und der Gelenkpfanne aufeinander und verformen sich. Dies führt dann zu unerträglichen und immobilisierenden Schmerzen im Hüftgelenk und Reizungen der Gelenkkapsel.

Das künstliche Hüftgelenk (Hüft-Totalendoprothese)

Ein künstliches Hüftgelenk besteht aus einer Oberschenkelkomponente aus einer körperverträglichen Metalllegierung und einer künstlichen Hüftpfanne aus Keramik. Beim Ersatz des Hüftgelenkes wird der aufgebrauchte Knorpelüberzug der Pfanne und der veränderte Hüftkopf entfernt. Abschließend werden Hüftpfanne und Hüftkopf durch die Implantatkomponenten ersetzt und eine Gleitpaarung aus Kunststoff eingebracht. Die Verankerung erfolgt je nach Qualität des Knochens zementfrei oder zementiert.

Bei der zementierten Prothese werden durch Einbringen von Zement die Prothesenkomponenten mit dem Knochen verbunden. Der Knochen wächst in der Folgezeit an die Prothese heran.

Bei der zementfreien Prothese wird das Implantat “pressfit“ im Knochen verankert. Der Knochen wächst in der Folgezeit an die Prothese heran.

Unterschiedliche Arten von Gleitpaarungen bei künstlichen Hüftgelenken

Es gibt drei verschiedene Gleitpaarungen für künstliche Hüftgelenke:

Daneben stehen verschiedene Größen der Gleitpaarungen (28 – 32 – 36 mm) zur Auswahl.

Wie verläuft eine solche Operation?

Nach gründlicher Vorbereitung des Patienten und einer genauen Planung wir das zu implantierende Prothesensystem und die Verankerungsmethode (zementfrei oder zementiert) festgelegt. Unter einer durch die Anästhesieabteilung besprochenen Narkoseart (Teil- oder Vollnarkose), wird das Prothesenlager für Hüftpfanne und den Oberschenkelknochen vorbereitet. Hierzu werden gemäß den Planungsvorgaben etwaige Knorpelreste und veränderte Knochenbereiche entfernt. Anschließend werden die Komponenten auf den Knochen aufgebracht, befestigt und das künstliche Gelenk mit der auf den Patienten abgestimmten Gleitpaarung zusammengefügt.

Was ist nach der Operation zu beachten?

Unter krankengymnastischer Führung beginnt die Mobilisation am 1. postoperativen Tag. Hierdurch wird die Beweglichkeit im Kunstgelenk erhalten und das Risiko von Komplikationen, wie zum Beispiel der Thrombose wird verringert. Am 2. postoperativen Tag werden die während der Operation eingebrachten Drainagen entfernt. Hiernach folgen dann zunehmende intensivierte krankengymnastische Behandlungen zur Förderung des Muskelaufbaus und der Beweglichkeit. Nach ca. einer Woche beginnt die Rehabilitationsmaßnahme, hier erfolgt eine erweiterte krankengymnastische Beübung, Muskelaufbau und Gangschule.

Nach Abschluss der Behandlung in der Rehabilitationseinrichtung erfolgt die weitere Behandlung in der Praxis mit Verordnung von Krankengymnastik und einer ersten Röntgenkontrolle 6 Wochen nach dem Eingriff.

In den ersten Wochen sollten bestimmte Bewegungen vermieden werden, hierzu zählen insbesondere das “tiefe Sitzen“, um eine maximale Beugung zu verhindern. Um dies zu vermeiden, sollten Sitzerhöhungen verwendet werden. Diese können im Bedarfsfall, z.B. als Toilettensitzerhöhung verordnet werden.

Einige Wochen nach der Operation sind die Bewegungsabläufe wieder normalisiert und der Patient ist in seinen normalen Alltag zurückgekehrt. Große körperliche Anstrengungen mit starken Erschütterungen sollten jedoch anfänglich vermieden werden.

Einmal jährlich sollte sich der Patienten nach den Vorgaben des Standards zur klinischen und radiologischen Verlaufskontrolle in der Praxis vorstellen.